Wer die Wohnung eines verstorbenen betreten darf sind im (BGB) § 563 klar geregelt. Das Recht, die Wohnung zu betreten, sowie die Fortführung des Mietverhältnisses sind abhängig von der Beziehung der betroffenen Personen zum Verstorbenen:
Wir bieten eine Wertanrechnung für funktionsfähige Elektrogeräte und brauchbare Gegenstände an, die für den Flohmarkt geeignet sind. Für Möbel und sperrige gegenstände nicht. Mehr Details finden Sie in unserer Wertanrechnung-Übersicht.
Sie müssen bei einer Entrümpelung nicht zwingend anwesend sein. Klare Absprachen vorab genügen. Wir übernehmen den Prozess diskret und zuverlässig gemäß der Vorabsprache mit Ihnen. Es genügt, wenn Sie den Zugang zurWohnung verschaffen.